Der Bundesrat hat am 14.02.2020 der vom Bundesverkehrsministerium ausgearbeiteten Straßenverkehrsnovelle zugestimmt, allerdings unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Das Verkehrsministerium hat bereits angekündigt, diese Änderungen schnellstmöglich umzusetzen und die Novelle sodann zu verkünden. Die damit erfolgenden Anpassungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden weitreichende Konsequenzen für Autofahrer und Radfahrer haben.
Verschärfte Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen
Für Auto- und Motorradfahrer verdoppeln sich die Bußgelder für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 21 km/h. 11 km/h innerorts zu schnell kosten nun 50 € statt der bisherigen 25 €. Punkte drohen nun wahrscheinlich nicht mehr erst ab 21 km/h zu viel, sondern bereits bei einer Tempoüberschreitung von 16 km/h – unabhängig ob innerorts oder außerorts.
Auch Fahrverbote drohen zukünftig schon wesentlich früher. Der dafür erforderliche sog. grobe Pflichtverstoß soll nun schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts vorliegen – und nicht mehr erst, wie bisher, bei 31 km/h zu viel. Auch außerorts drohen Fahrverbote nun bereits bei 26 km/h zu schnell, statt wie bisher 41 km/h.
Rettungsgasse
Wer die Rettungsgasse nicht bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 € sowie 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Zur Erinnerung: die Rettungsgasse ist schon bei stockendem Verkehr zwischen der Spur, die sich am weitesten links befindet, und der rechts daneben gelegenen zu bilden.
Die Rettungsgasse darf nur von Einsatz- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Bei Verstößen droht dem Fahrer künftig ein Bußgeld von 240 €. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot. Bislang wurden nur 100 € und 1 Punkt in Flensburg fällig.
Blitzer-Apps und Radarwarner
Blitzer-Apps und Radarwarnfunktionen dürfen auch künftig noch auf einem Smartphone installiert sein; egal, ob als separate App oder als gesonderte Funktion, z. B. in einer Navigations-App. Entsprechende Apps müssen also nicht deinstalliert werden.
Es ist aber verboten, die Warnfunktion zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von 75 € sowie 1 Punkt in Flensburg.
Besserer Schutz für Fahrradfahrer
Desweiteren dient die Straßenverkehrsnovelle dem besseren Schutz für Fahrradfahrer. Daher ist das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer nunmehr verboten. Es folgen erhöhte Bußgelder für das Parken auf diesen Schutzstreifen sowie Punkte in Flensburg bei einer hinzukommenden Behinderung von Radfahrern. Gleiches gilt beim Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen.
Wie Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig auch Fahrradzonen einrichten. In diesen sind ausschließlich Radfahrer erlaubt, solange ein Zusatzschild die Zone nicht auch für andere Verkehrsteilnehmer freigibt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 30 km/h.
Auch ein genau bezeichneter Mindestabstand muss nun beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern eingehalten werden. Kraftfahrzeuge müssen außerorts mindestens 2 m, innerorts 1,5 m Abstand halten. Bisher sprach die StVO nur von einem „ausreichenden Seitenabstand“.
Das Überholen von Zweirädern kann nunmehr auch gesondert beschränkt werden. Bei Vorliegen des linken Verkehrszeichens ist es nunmehr verboten, Zweiräder zu überholen.